Kosten

Kosten

Wieviel kostet eine osteopathische Behandlung?


Eine der wichtigsten Fragen ist natürlich auch, wie viel eine osteopathische Behandlung kostet und wer die Kosten übernimmt. Eine Behandlungsstunde beträgt bei mir ca. 60 Minuten, der Preis hierfür beträgt ca. 100€, welche auch sofort vor Ort bezahlt werden. Ich rechne meine Stunden nach dem Höchstsatz der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ab. Selbstverständlich bekommen Sie von mir eine Rechnung/Quittung mit, welche Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen können. Privatversicherte bekommen ebenfalls eine vorläufige Rechnung/Quittung als Beleg mit. Geben Sie diese bitte NICHT bei Ihrer Privaten Krankenkasse ab! Sie bekommen von mir eine extra Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker zugeschickt, welche extra für die Einreichung bei den privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen gedacht ist. 




Übernehmen gesetzliche Krankenkassen eine osteopathische Behandlung?

Auch ich habe mir früher diese Frage gestellt und sogar meine Krankenkasse deshalb gewechselt. Die Frage kann man nicht mit ja oder nein beantworten. In den letzten Jahren hat sich einiges getan und immer mehr gesetzliche Krankenkassen unterstützen eine osteopathische Behandlung. Mittlerweile kann man sagen, dass viele der gesetzlichen Krankenkassen eine Osteopathiebehandlung voll oder zumindest anteilig übernehmen.

 

Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob diese eine osteopathische Behandlung zumindest anteilmäßig übernimmt und welche Voraussetzungen erforderlich sind. 

 

Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse auch eine osteopathische Behandlung bezuschusst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Die osteopathische Behandlung muss von einem Arzt per Privatrezept verordnet werden. Hierbei ist es egal, welcher Arzt (Hausarzt, Internist, Neurologe,Hautarzt etc.) Ihnen so ein Rezept ausstellt. Das Privatrezept ist kostenlos, sodass Ihnen hier keine weiteren Kosten entstehen.

 

  • Der Therapeut muss Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung besitzen, die ihn zum Beitritt in einen Berufsverband für Osteopathen berechtigt (d.h. ein Nachweis über eine abgeschlossene osteopathische Ausbildung mit einer Dauer von mindestens 1350 Stunden).

 

  • Die osteopathische Behandlung muss von einem qualifizierten Therapeuten (Heilpraktiker oder Arzt) durchgeführt werden.



Alle drei Punkte werden von mir erfüllt, sodass es von meiner Seite aus keine Einschränkungen gibt. Damit die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reibungslos verläuft, habe ich mich bei vielen Krankenkassen bereits als Osteopathin eintragen lassen. Da es aber eine unendliche Liste an Krankenkassen gibt, kann es sein, dass ich bei Ihrer Krankenkasse noch nicht eingetragen bin. Sollte das der Fall sein, sagen Sie mir bitte einfach Bescheid und ich reiche umgehend die nötigen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein, sodass Ihnen die Kosten einer osteopathischen Behandlung ganz oder anteilmäßig erstattet werden. 

Jetzt Termin vereinbaren

01522 / 2586195

Kontaktformular

Share by: